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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KONRAD ARNOLD gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Bestellungen, auch wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.

Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen ausgeführt oder erteilt. Abweichende Regelungen und abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner sind nur für die Firma KONRAD ARNOLD verbindlich, soweit sie von der Firma KONRAD ARNOLD ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Spätestens mit Annahme der Ware erkennt der Kunde der Firma KONRAD ARNOLD die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KONRAD ARNOLD an. Lieferanten der Firma KONRAD ARNOLD erkennen mit Versenden der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit versenden der Waren, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KONRAD ARNOLD an.

§2 Preisangebot
Die Angebote der Firma KONRAD ARNOLD sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma KONRAD ARNOLD. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nachabreden.

Die Preise der Firma KONRAD ARNOLD enthalten keine Mehrwertsteuer und verstehen sich grundsätzlich ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

§3 Bestellung, Auftragserteilung
Nachträgliche Änderungen der Auftragsdaten auf Veranlassung des Kunden der Firma KONRAD ARNOLD berechtigen die Firma KONRAD ARNOLD zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskonditionen und können bei Mehraufwand dem Kunden berechnet werden.

Bestellungen oder Aufträge die die Firma KONRAD ARNOLD bei ihren Lieferanten erteilt sind schnellstmöglich zu bestätigen. Sollte eine Auftragsbestätigung des Lieferanten nicht binnen fünf Arbeitstagen bei der Firma KONRAD ARNOLD schriftlich oder fernschriftlich eingehen, so gilt die Bestellung zu den von der Firma KONRAD ARNOLD vorgegebenen Konditionen als angenommen.

§4 Toleranzen
Lieferungen der Firma KONRAD ARNOLD sowie Lieferungen an die Firma KONRAD ARNOLD erfolgen in handelsüblicher Qualität entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen, sofern keine spezifizierten Auftragsnomen festgelegt sind. Vorbehalten sind:

-Unwesentliche Abweichungen vom Muster in Farbe, Beschaffenheit und schwere
-Mengenschwankungen von 10% nach oben und unten

§5 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Firma KONRAD ARNOLD 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Rabatt und Abzüge werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Die Firma KONRAD ARNOLD ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, so ist die Firma KONRAD ARNOLD berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Bei Zahlungen nach der Fälligkeit ist die Firma KONRAD ARNOLD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ist der Kunde der Firma KONRAD ARNOLD mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt auf Seiten des Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die die Ansprüche der Firma KONRAD ARNOLD als gefährdet erscheinen läßt, so kann die Firma KONRAD ARNOLD sämtliche noch ausstehende Lieferungen sofort zu stornieren und alle offenen Rechnungen sofort fällig zu setzten. Hierdurch entstandene Kosten kann die Firma KONRAD ARNOLD dem Kunden weiter belasten.

§6 Lieferung
Soll die Ware von der Firma KONRAD ARNOLD versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Liefertermine sind nur dann gültig, wenn sie von der Firma KONRAD ARNOLD bestätigt werden.

Die termingerechte Lieferung der Firma KONRAD ARNOLD ist dann erfüllt, wenn die Ware zum vereinbarten Termin versandbereit ist.

Wird nach der von der Firma KONRAD ARNOLD erstellten Auftragsbestätigung der Auftrag vom Kunden geändert, so beginnt die Lieferzeit mit Bestätigung der Änderung neu.

Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Firma KONRAD ARNOLD als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarten Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Firma KONRAD ARNOLD ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Die Firma KONRAD ARNOLD haftet bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit bei eigener grober Fahrlässigkeit sowie grobem Verschulden ihrer leitenden Angestellten in Höhe nur bis zu dem doppelten Auftragswert.

Mittelbare Schäden werden in jedem Fall dabei nur insoweit berücksichtigt, als sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Firma KONRAD ARNOLD vorhersehbar waren. Durch den Verzug oder Unmöglichkeit bedingte allgemeine Kosten eines Betriebsstillstandes des Kunden werden nicht übernommen.

Kosten die der Firma KONRAD ARNOLD durch fehlerhafte oder nicht termingerechte Lieferung des Lieferanten der Firma KONRAD ARNOLD entstehen, können dem Lieferanten weiterberechnet werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die von der Firma KONRAD ARNOLD gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Firma KONRAD ARNOLD gegen den Kunden Ihr Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum auch als Sicherheit für die Saldenforderung der Firma KONRAD ARNOLD. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.

Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Firma KONRAD ARNOLD ab. Die Firma KONRAD ARNOLD nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugseintritts ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetreten Forderung zu nennen.

Übersteigt der Wert der für die Firma KONRAD ARNOLD bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 10%, so ist die Firma KONRAD ARNOLD nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung der Firma KONRAD ARNOLD beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Firma KONRAD ARNOLD verpflichtet.

Bei Be- oder Verarbeitung der von der Firma KONRAD ARNOLD gelieferten und in ihrem Eigentum stehenden Waren ist die Firma KONRAD ARNOLD als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die Firma KONRAD ARNOLD auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§8 Gewährleistung
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse wie Ausfallmuster in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Freigabe von Mustern auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozessentstanden sind.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung des Mangels; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma KONRAD ARNOLD zunächst nach Ihrer Wahl zwei Mal zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Firma KONRAD ARNOLD dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Computerausdrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit, Abrieb und Abweichungen der Farben haftet die Firma KONRAD ARNOLD nur insoweit, als Mängel der Materialein vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Für Abweichungen haftet die Firma KONRAD ARNOLD nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden.

Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Sonderanfertigungen unter 1.000,00 € erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000,00 € auf 15%.

§9 Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

- bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie der Beschaffenheit der Ware

§10 Verjährung
Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadenersatz (§§ 8 und 9 dieser Bedingung) verjähren mit Ausnahme der unter § 9 genannten Schadenersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die Firma KONRAD ARNOLD arglistig gehandelt hat.

Für Ansprüche der Firma KONRAD ARNOLD gegen Lieferanten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§11 Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr und – sofern nichts anderes vereinbart ist – auf Rechnung des Kunden.

Über die Verpackung entscheidet die Firma KONRAD ARNOLD wobei Paletten, Spulen, und sonstige Verpackungen im Eigentum der Firma KONRAD ARNOLD verbleiben. Die Rücksendung hat innerhalb einer angemessenen Frist in einwandfreiem Zustand und –sofern nichts anderes vereinbart ist – frei zu erfolgen.

§12 Urheberrecht
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Druckvorlagen, Motiven und sonstigen Unterlagen behält sich die Firma KONRAD ARNOLD Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Firma KONRAD ARNOLD Dritten nicht zugängig gemacht werden.

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung von Kunden vorgelegter Druckvorlagen, Entwürfe und Fertigungsmuster ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat die Firma KONRAD ARNOLD von allen Ansprüchen Dritter wegen solchen Rechtsverletzungen freizustellen.

Lithographien, Druckplatten, Druckzylinder, Klischees und dergleichen bleiben Eigentum der Firma KONRAD ARNOLD, auch wenn für sie anteilige Kostenbeträge gesondert in Rechnung gestellt werden.

Von der Firma KONRAD ARNOLD in Auftrag gegebene und gezahlte Druckvorlagen, Zylinder und dergleichen sind auf Wunsch der Firma KONRAD ARNOLD auszuhändigen und sind ebenfalls Eigentum der Firma KONRAD ARNOLD.

§13 Kennzeichnung
Die Firma KONRAD ARNOLD behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen oder ihre Betriebskenn-Nr. nach Maßgabe entsprechender Übung und Vorschriften des gegebenen Rahmens auf Lieferungen aller Art anzubringen.

§14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Geschäftspartner der Firma KONRAD ARNOLD Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck und Urkundenprozesse der Sitz der Firma KONRAD ARNOLD (Wuppertal).

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



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